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Fachgerechte Begutachtung

und Analyse vor Ort

Präzise Gutachten von Industrieexperten

Wertgutachten

Wertgutachten für Maschinen sind in vielen Fällen unverzichtbar, um Transaktionen rechtssicher abzuwickeln. 

 

Wir erstellen unter anderem Wertgutachten in folgenden Fällen:

 

Verkäufe an verbundene Unternehmen:

Wird eine Maschine innerhalb eines Konzerns an ein verbundenes Unternehmen verkauft, besteht schnell der Verdacht seitens der Finanzbehörden, dass durch einen zu hohen oder zu niedrigen Kaufpreis Gewinne an Orte mit günstigerem Steuersatz verschoben werden sollen – die sogenannte Gewinnverlagerung. Aufgrund der in Deutschland je nach Gemeinde unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätze gilt dies nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Geschäftsverkehr. Mit einem Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Maschinenbewertung beugen Sie Streitigkeiten mit Finanzbehörden vor. Unsere Gutachten werden durch alle nationalen und in der Regel auch internationalen Behörden anerkannt. Somit können Sie den Verkauf zu einem angemessenen Marktpreis abwickeln und vermeiden Risiken aufgrund teurer Steuernachzahlungen.

 

Betriebsverlagerungen und -auflösungen:

Wird ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil verlagert, ergeben sich zahlreiche Bewertungsanlässe, Maschinen werden häufig an verbundene Unternehmen veräußert, Kapitalgesellschaften werden aufgelöst, Maschinen und Anlagen werden verkauft, exportiert, liquidiert, entsorgt oder gespendet. Um diese Vorgänge steuerlich rechtssicher zu bewerten und hohe Nachforderungen zu vermeiden, ist in der Regel eine Bewertung des gesamten Maschinenbestandes sinnvoll und erforderlich, insbesondere, da auf eine Betriebsauflösung meist eine Steuerprüfung folgt. Mit einem Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite und riskieren keine Streitigkeiten mit den Finanzbehörden. Mit dem VisionBelt-Verfahren® bieten wir eine kosteneffiziente Möglichkeit zur Bewertung umfangreicher Maschinenparks.

 

Unternehmensverkäufe:

Beim Verkauf eines kompletten Unternehmens ist die Bewertung des Maschinen- und Anlagenbestandes häufig unumgänglich. In vielen Unternehmen ist ein Großteil der Maschinen zwar bereits bilanziell abgeschrieben, aber wird dennoch weiterhin genutzt, da es sich um funktionierende und somit werthaltige Maschinen handelt. Um diese Maschinen nach dem Verkauf ordnungsgemäß zu bilanzieren, stille Reserven bzw. -Lasten aufzudecken und den Goodwill vom Wert der physischen Sachanlagen abzugrenzen, benötigen Bilanzbuchhaltung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer belastbare Werte des Maschinenparks. Mit einem Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite, da unsere Gutachten von den Finanzbehörden in der Regel unproblematisch anerkannt werden.

 

Chartered Engineers Certificate (CEC):

Beim Import gebrauchter Maschinen verlangen einige Länder wie zum Beispiel Indien ein Chartered Engineers Certificate für die Verzollung. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Wertgutachten, dass Neuwert, Verkehrswert und Zustand der Maschinen dokumentiert. Ohne ein solches CEC kann es zu massiven Problemen bei der Zollabfertigung kommen, teils verzögert sich die Freigabe des Zolls um mehrere Monate. Gern unterstützen wir Sie mit der Erstellung von CECs für zu exportierende Gebrauchtmaschinen, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren.

 

Beleihungswertermittlung:

Sollen Maschinen und Anlagen als Kreditsicherheit dienen, wird in der Regel ein Nachweis über den aktuellen Verkehrswert benötigt, um auf dieser Basis einen Beleihungswert zu ermitteln. Wir sind im Rahmen der Beleihungswertermittlung für verschiedene Banken, aber auch für Maschineneigentümer tätig. Neben dem Verkehrswert prüfen wir auch die Liquidierbarkeit der jeweiligen Maschine, da diese neben dem eigentlichen Verkehrswert entscheidend für die Festlegung des Beleihungswertes ist. Dank des kosteneffizienten VisionBelt-Verfahren® bieten wir insbesondere für Großkunden wie Banken standardisierte Bewertungsprodukte zu günstigen Konditionen.

Spenden von Maschinen:

Wussten Sie, dass Ihnen zum Beispiel eine Hochschule eine Spendenquittung über den Verkehrswert ausstellen kann, wenn Sie eine gebrauchte Maschine oder einen ausrangierten Prüfstand dorthin spenden? In der Regel wird hierfür ein Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benötigt, um den Wert für die Finanzbehörden nachvollziehbar zu belegen.

 

Versicherungswertermittlung:

Ist Ihr Maschinenpark nicht ausreichend versichert, so reduzieren die Versicherer in vielen Fällen den Regulierungsbetrag um das Verhältnis von vereinbarter zu tatsächlich erforderlicher Versicherungssumme. Im Falle eine größeren Schadens stellt ein solcher Abzug mitunter ein existenzielles Risiko für den Weiterbetrieb eines Unternehmens dar. Mit einem Gutachten über die Neu- und Zeitwerte des Maschinenparks sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben. Meist lässt sich auf Basis eines solchen Gutachtens – auch Feuertaxe genannt, da es meist für die Bemessung des Versicherungswertes der Feuerversicherung dient – mit dem Versicherer ein Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Somit sind Sie im Schadenfall abgesichert, riskieren keine teuren Abschläge und können Ihren Betrieb nach einem Brand- oder Maschinenschaden zeitnah wieder zum Laufen bringen.

 

Sonstige steuerliche Zwecke:

Neben den vorgenannten Fällen gibt es zahlreiche weitere Anlässe, in denen aufgrund besonderer Konstellationen seitens der Finanzbehörden ein Nachweis verlangt wird, dass Maschinenwerte oder daraus abgeleitete Werte wie Mietkosten oder Leasingraten marktüblich sind. Halten die Werte dem sogenannten Drittvergleich nicht stand, kann es zu hohen Steuernachzahlungen kommen. Um in einem solchen Fall nicht der Willkür der Finanzbehörden ausgeliefert zu sein, ist es zumeist sinnvoll, bereits im Vorhinein ein entsprechendes Wertgutachten erstellen zu lassen. Im Fall bereits bestehender Meinungsverschiedenheiten verschafft ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Klarheit und dient als Nachweis gegenüber den Behörden, um Streitigkeiten schnell und unbürokratisch beizulegen. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Nächste Schritte

  1. Erstkontakt: Sie nehmen Kontakt zu unserem Sachverständigenbüro auf und schildern uns Ihr Anliegen sowie den Umfang der zu bewertenden Objekte.

  2. Terminvereinbarung: Wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung Ihrer Maschinen, Anlagen oder betrieblichen Einrichtungen.

  3. Objektbesichtigung: Unsere Sachverständigen führen eine gründliche Besichtigung vor Ort durch, um alle relevanten Informationen zu erfassen.

  4. Dokumentenprüfung: Wir prüfen sämtliche relevante Dokumente, wie etwa Kaufverträge, Wartungsprotokolle oder Betriebsanleitungen.

  5. Wertermittlung: Anhand der gesammelten Daten und unter Berücksichtigung aktueller Marktfaktoren führen wir eine professionelle Wertermittlung durch.

  6. Erstellung des Gutachtens: Auf Basis unserer Analyse erstellen wir ein umfassendes Wertgutachten, das sämtliche relevanten Informationen sowie die ermittelten Werte transparent darlegt.

  7. Präsentation des Gutachtens:  Wir präsentieren Ihnen das Wertgutachten und erläutern Ihnen alle Ergebnisse im Detail. Bei Bedarf stehen wir Ihnen für weitere Fragen oder Erläuterungen zur Verfügung.

  8. Nachbetreuung: Auch nach Abschluss des Wertgutachtens stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen oder weitere Dienstleistungen zur Verfügung.

  1. Erstkontakt: Sie nehmen Kontakt zu unserem Sachverständigenbüro auf und schildern uns Ihr Anliegen sowie den Umfang der zu bewertenden Objekte.

  2. Terminvereinbarung: Wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung Ihrer Maschinen, Anlagen oder betrieblichen Einrichtungen.

  3. Objektbesichtigung: Unsere Sachverständigen führen eine gründliche Besichtigung vor Ort durch, um alle relevanten Informationen zu erfassen.

  4. Dokumentenprüfung: Wir prüfen sämtliche relevante Dokumente, wie etwa Kaufverträge, Wartungsprotokolle oder Betriebsanleitungen.

  5. Wertermittlung: Anhand der gesammelten Daten und unter Berücksichtigung aktueller Marktfaktoren führen wir eine professionelle Wertermittlung durch.

  6. Erstellung des Gutachtens: Auf Basis unserer Analyse erstellen wir ein umfassendes Wertgutachten, das sämtliche relevanten Informationen sowie die ermittelten Werte transparent darlegt.

  7. Präsentation des Gutachtens:  Wir präsentieren Ihnen das Wertgutachten und erläutern Ihnen alle Ergebnisse im Detail. Bei Bedarf stehen wir Ihnen für weitere Fragen oder Erläuterungen zur Verfügung.

  8. Nachbetreuung: Auch nach Abschluss des Wertgutachtens stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen oder weitere Dienstleistungen zur Verfügung.

Nächste Schritte

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Industrieanlage Ingenieur Begutachtung Bewertung

Wertgutachten von
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Wertgutachten

Wertgutachten für Maschinen sind in vielen Fällen unverzichtbar, um Transaktionen rechtssicher abzuwickeln. 

 

Wir erstellen unter anderem Wertgutachten in folgenden Fällen:

 

Verkäufe an verbundene Unternehmen

Wird eine Maschine innerhalb eines Konzerns an ein verbundenes Unternehmen verkauft, besteht schnell der Verdacht seitens der Finanzbehörden, dass durch einen zu hohen oder zu niedrigen Kaufpreis Gewinne an Orte mit günstigerem Steuersatz verschoben werden sollen – die sogenannte Gewinnverlagerung. Aufgrund der in Deutschland je nach Gemeinde unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätze gilt dies nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Geschäftsverkehr. Mit einem Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Maschinenbewertung beugen Sie Streitigkeiten mit Finanzbehörden vor. Unsere Gutachten werden durch alle nationalen und in der Regel auch internationalen Behörden anerkannt. Somit können Sie den Verkauf zu einem angemessenen Marktpreis abwickeln und vermeiden Risiken aufgrund teurer Steuernachzahlungen.

 

Betriebsverlagerungen und -auflösungen

Wird ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil verlagert, ergeben sich zahlreiche Bewertungsanlässe, Maschinen werden häufig an verbundene Unternehmen veräußert, Kapitalgesellschaften werden aufgelöst, Maschinen und Anlagen werden verkauft, exportiert, liquidiert, entsorgt oder gespendet. Um diese Vorgänge steuerlich rechtssicher zu bewerten und hohe Nachforderungen zu vermeiden, ist in der Regel eine Bewertung des gesamten Maschinenbestandes sinnvoll und erforderlich, insbesondere, da auf eine Betriebsauflösung meist eine Steuerprüfung folgt. Mit einem Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite und riskieren keine Streitigkeiten mit den Finanzbehörden. Mit dem VisionBelt-Verfahren® bieten wir eine kosteneffiziente Möglichkeit zur Bewertung umfangreicher Maschinenparks.

 

Unternehmensverkäufe

Beim Verkauf eines kompletten Unternehmens ist die Bewertung des Maschinen- und Anlagenbestandes häufig unumgänglich. In vielen Unternehmen ist ein Großteil der Maschinen zwar bereits bilanziell abgeschrieben, aber wird dennoch weiterhin genutzt, da es sich um funktionierende und somit werthaltige Maschinen handelt. Um diese Maschinen nach dem Verkauf ordnungsgemäß zu bilanzieren, stille Reserven bzw. -Lasten aufzudecken und den Goodwill vom Wert der physischen Sachanlagen abzugrenzen, benötigen Bilanzbuchhaltung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer belastbare Werte des Maschinenparks. Mit einem Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite, da unsere Gutachten von den Finanzbehörden in der Regel unproblematisch anerkannt werden.

 

Chartered Engineers Certificate (CEC)

Beim Import gebrauchter Maschinen verlangen einige Länder wie zum Beispiel Indien ein Chartered Engineers Certificate für die Verzollung. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Wertgutachten, dass Neuwert, Verkehrswert und Zustand der Maschinen dokumentiert. Ohne ein solches CEC kann es zu massiven Problemen bei der Zollabfertigung kommen, teils verzögert sich die Freigabe des Zolls um mehrere Monate. Gern unterstützen wir Sie mit der Erstellung von CECs für zu exportierende Gebrauchtmaschinen, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren.

 

Beleihungswertermittlung

Sollen Maschinen und Anlagen als Kreditsicherheit dienen, wird in der Regel ein Nachweis über den aktuellen Verkehrswert benötigt, um auf dieser Basis einen Beleihungswert zu ermitteln. Wir sind im Rahmen der Beleihungswertermittlung für verschiedene Banken, aber auch für Maschineneigentümer tätig. Neben dem Verkehrswert prüfen wir auch die Liquidierbarkeit der jeweiligen Maschine, da diese neben dem eigentlichen Verkehrswert entscheidend für die Festlegung des Beleihungswertes ist. Dank des kosteneffizienten VisionBelt-Verfahren® bieten wir insbesondere für Großkunden wie Banken standardisierte Bewertungsprodukte zu günstigen Konditionen.

Spenden von Maschinen

Wussten Sie, dass Ihnen zum Beispiel eine Hochschule eine Spendenquittung über den Verkehrswert ausstellen kann, wenn Sie eine gebrauchte Maschine oder einen ausrangierten Prüfstand dorthin spenden? In der Regel wird hierfür ein Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benötigt, um den Wert für die Finanzbehörden nachvollziehbar zu belegen.

 

Versicherungswertermittlung

Ist Ihr Maschinenpark nicht ausreichend versichert, so reduzieren die Versicherer in vielen Fällen den Regulierungsbetrag um das Verhältnis von vereinbarter zu tatsächlich erforderlicher Versicherungssumme. Im Falle eine größeren Schadens stellt ein solcher Abzug mitunter ein existenzielles Risiko für den Weiterbetrieb eines Unternehmens dar. Mit einem Gutachten über die Neu- und Zeitwerte des Maschinenparks sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben. Meist lässt sich auf Basis eines solchen Gutachtens – auch Feuertaxe genannt, da es meist für die Bemessung des Versicherungswertes der Feuerversicherung dient – mit dem Versicherer ein Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Somit sind Sie im Schadenfall abgesichert, riskieren keine teuren Abschläge und können Ihren Betrieb nach einem Brand- oder Maschinenschaden zeitnah wieder zum Laufen bringen.

 

Sonstige steuerliche Zwecke

Neben den vorgenannten Fällen gibt es zahlreiche weitere Anlässe, in denen aufgrund besonderer Konstellationen seitens der Finanzbehörden ein Nachweis verlangt wird, dass Maschinenwerte oder daraus abgeleitete Werte wie Mietkosten oder Leasingraten marktüblich sind. Halten die Werte dem sogenannten Drittvergleich nicht stand, kann es zu hohen Steuernachzahlungen kommen. Um in einem solchen Fall nicht der Willkür der Finanzbehörden ausgeliefert zu sein, ist es zumeist sinnvoll, bereits im Vorhinein ein entsprechendes Wertgutachten erstellen zu lassen. Im Fall bereits bestehender Meinungsverschiedenheiten verschafft ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Klarheit und dient als Nachweis gegenüber den Behörden, um Streitigkeiten schnell und unbürokratisch beizulegen. 

Unternehmen

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Kramme GmbH & Co. KG

Herforder Str. 69

33602 Bielefeld

 

Gesellschafter:

Dr. Dipl.-Ing. (FH) Thomas Stiefelhagen, M.Sc.

Dipl.-Ing. (FH) Jan Kock, MBA

B.Sc. Eva Lettmann, me.

 

Eingetragen im Handelsregister beim

Amtsgericht Bielefeld - HRA 17371

Kontakt

Tel.:  05203-91819-55 

Fax.: 05203-91819-59

E-Mail: info@sv-kramme.de

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Standort Bielefeld

Herforder Straße 69

 

Standort Bergisch Gladbach

Lustheide 3

 

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Immanuel-Kant-Straße 7

 

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Hohemarkstraße 80

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