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  1. Schadensmeldung: Sobald ein Versicherungsschaden auftritt, ist es wichtig, diesen umgehend der Versicherung zu melden. Unser Tipp: Informieren Sie uns parallel dazu über den Schaden, damit wir schnellstmöglich mit der Begutachtung beginnen können.

  2. Erstbegutachtung durch unseren Sachverständigen: Einer unserer erfahrenen Sachverständigen wird den Schadenort besuchen und eine Erstbegutachtung durchführen. Dabei werden die Schadenursache, -höhe und -umfang vor Ort festgestellt.

  3. Detaillierte Gutachtenerstellung: Basierend auf der Erstbegutachtung erstellen wir ein umfassendes Gutachten, das sämtliche relevanten Informationen zum Versicherungsschaden enthält. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die weitere Schadenabwicklung.

  4. Kommunikation mit der Versicherung: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft und stehen in engem Kontakt, um eine zügige und faire Schadensregulierung sicherzustellen.

  5. Unterstützung bei Reparatur und Ersatzbeschaffung: Falls erforderlich, unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl von Reparaturfirmen oder der Beschaffung von Ersatzmaschinen. Wir prüfen die durchgeführten Arbeiten und sorgen dafür, dass alle Kosten sachgerecht abgerechnet werden.

  6. Abschluss und Dokumentation: Nach Abschluss der Schadenregulierung erhalten Sie von uns eine detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen sowie des Ergebnisses der Schadensbearbeitung.

 

Wir bei der Kramme GmbH & Co. KG stehen Ihnen während des gesamten Prozesses mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen bestmöglich durch den Versicherungsschaden kommt. 

 

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir sind jederzeit für Sie da!

Nächste Schritte

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Faire und Fachgerechte Begutachtung und Bewertung

Unsere Experten für 
Ihren Schadenfall

Kontaktformular

Maschinenschäden

Selbst sorgfältige Wartung und modernste Technologie kann nicht vor Maschinenschäden schützen. Statistisch gesehen gehören Ungeschicklichkeit, Bedienfehler und Überlastung mit zu den häufigsten Schadenursachen an Maschinen.

 

Um einen Versicherungsschaden geltend zu machen, ist es erforderlich einen Sachschaden nachzuweisen. Hierzu muss angegeben werden, welche versicherte Ursache den Schaden verursacht hat. Besonders bei komplexen Großanlagen kann es schwierig sein, einen solchen Kausalzusammenhang nachzuweisen.

 

Hier kommen wir ins Spiel.

 

Kompetente Begutachtung für umfassende Einsichten

 

Unsere Gutachten zu Maschinenschäden beinhalten nicht nur die Feststellung von Schadenhöhe, -ursache und Plausibilität, sondern auch die Prüfung von Regressmöglichkeiten und die wirtschaftliche Bewertung von Reparaturoptionen. Die Überprüfung der Versicherungssummen ist ebenfalls ein integraler Bestandteil unserer professionellen Gutachten.

 

Warum ist ein Sachverständigengutachten bei Versicherungsschäden unverzichtbar?

 

Ein Versicherungsschaden, insbesondere im Bereich der Maschinen, kann für ein Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Die genaue Feststellung der Schadenhöhe, -ursache und -umfangs ist entscheidend für eine reibungslose Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft. 

 

Unsere Sachverständigen erstellen detaillierte Gutachten, die als unabhängige und objektive Grundlage für die Schadenabwicklung dienen.

Nächste Schritte

  1. Schadensmeldung: Sobald ein Versicherungsschaden auftritt, ist es wichtig, diesen umgehend der Versicherung zu melden. Unser Tipp: Informieren Sie uns parallel dazu über den Schaden, damit wir schnellstmöglich mit der Begutachtung beginnen können.

  2. Erstbegutachtung durch unseren Sachverständigen: Einer unserer erfahrenen Sachverständigen wird den Schadenort besuchen und eine Erstbegutachtung durchführen. Dabei werden die Schadenursache, -höhe und -umfang vor Ort festgestellt.

  3. Detaillierte Gutachtenerstellung: Basierend auf der Erstbegutachtung erstellen wir ein umfassendes Gutachten, das sämtliche relevanten Informationen zum Versicherungsschaden enthält. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die weitere Schadenabwicklung.

  4. Kommunikation mit der Versicherung: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft und stehen in engem Kontakt, um eine zügige und faire Schadensregulierung sicherzustellen.

  5. Unterstützung bei Reparatur und Ersatzbeschaffung: Falls erforderlich, unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl von Reparaturfirmen oder der Beschaffung von Ersatzmaschinen. Wir prüfen die durchgeführten Arbeiten und sorgen dafür, dass alle Kosten sachgerecht abgerechnet werden.

  6. Abschluss und Dokumentation: Nach Abschluss der Schadenregulierung erhalten Sie von uns eine detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen sowie des Ergebnisses der Schadensbearbeitung.

 

Wir bei der Kramme GmbH & Co. KG stehen Ihnen während des gesamten Prozesses mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen bestmöglich durch den Versicherungsschaden kommt. 

 

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir sind jederzeit für Sie da!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Maschinenschaden

Maschinenschäden

Unsere Experten für Ihren Schadenfall

Selbst sorgfältige Wartung und modernste Technologie kann nicht vor Maschinenschäden schützen. Statistisch gesehen gehören Ungeschicklichkeit, Bedienfehler und Überlastung mit zu den häufigsten Schadenursachen an Maschinen.

 

Um einen Versicherungsschaden geltend zu machen, ist es erforderlich einen Sachschaden nachzuweisen. Hierzu muss angegeben werden, welche versicherte Ursache den Schaden verursacht hat. Besonders bei komplexen Großanlagen kann es schwierig sein, einen solchen Kausalzusammenhang nachzuweisen.

 

Hier kommen wir ins Spiel.

 

Kompetente Begutachtung für umfassende Einsichten

 

Unsere Gutachten zu Maschinenschäden beinhalten nicht nur die Feststellung von Schadenhöhe, -ursache und Plausibilität, sondern auch die Prüfung von Regressmöglichkeiten und die wirtschaftliche Bewertung von Reparaturoptionen. Die Überprüfung der Versicherungssummen ist ebenfalls ein integraler Bestandteil unserer professionellen Gutachten.

 

Warum ist ein Sachverständigengutachten bei Versicherungsschäden unverzichtbar?

 

Ein Versicherungsschaden, insbesondere im Bereich der Maschinen, kann für ein Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Die genaue Feststellung der Schadenhöhe, -ursache und -umfangs ist entscheidend für eine reibungslose Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft. 

 

Unsere Sachverständigen erstellen detaillierte Gutachten, die als unabhängige und objektive Grundlage für die Schadenabwicklung dienen.

Unternehmen

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Kramme GmbH & Co. KG

Herforder Str. 69

33602 Bielefeld

 

Gesellschafter:

Dr. Dipl.-Ing. (FH) Thomas Stiefelhagen, M.Sc.

Dipl.-Ing. (FH) Jan Kock, MBA

B.Sc. Eva Lettmann, me.

 

Eingetragen im Handelsregister beim

Amtsgericht Bielefeld - HRA 17371

Kontakt

Tel.:  05203-91819-55 

Fax.: 05203-91819-59

E-Mail: info@sv-kramme.de

Datenschutzerklärung

Impressum

Standorte

Standort Bielefeld

Herforder Straße 69

 

Standort Bergisch Gladbach

Lustheide 3

 

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Immanuel-Kant-Straße 7

 

Standort Frankfurt

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